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Anwendungsberater*in Technik (m/w/d)
Darmstadt, Gießen, Kassel, Fulda
Aktualität: 17.12.2024

Anzeigeninhalt:

17.12.2024, ekom21 - KGRZ Hessen
Darmstadt, Gießen, Kassel, Fulda
Anwendungsberater*in Technik (m/w/d)
Über uns:
Die ekom21 ist ein renommiertes Technologie-unternehmen im Bereich IT-Komplettlösungen für den öffentlichen Dienst. Als das größte BSI-zertifizierte IT-Dienstleistungsunternehmen in Hessen, mit einem umfassenden Produkt- und Dienstleistungsportfolio, betreuen wir über 500 Kunden mit 29.000 Anwender*innen. Unsere über 720 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Standorten in Gießen, Kassel und Darmstadt haben im Jahr 2022 einen Umsatz von 300 Millionen Euro erwirtschaftet. Das Lösungsportfolio der ekom21 reicht von Hardware- und Softwarelösungen bis hin zu maßgeschneiderten Beratungsleistungen.
Aufgaben:
  • Zu Ihren Hauptaufgaben gehört die Mitarbeit bei der Sicherstellung der technischen Verfügbarkeit der Anwendungen des Unternehmensbereiches »Digitalisierung«, darunter fallen das Monitoring der Lösungen, die Fehlererkennung durch Analyse und die anschließende Fehlerbeseitigung sowie die Erstellung der Arbeitsprozessdokumentation
  • Sie unterstützen die Planung, Konzeption und Umsetzung der Integration von Produkten und Lösungen in die vorhandene System-Infrastruktur in enger Zusammenarbeit mit dem Anforderungsmanagement und dem Systembetrieb
  • Sie administrieren die Lösungen inklusive der verwendeten Schnittstellen (u. a. SOAP / REST-Technologie)
  • Sie unterstützen Test- und QS-Management-Prozesse und arbeiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Analyse von Penetrations- und Lasttests mit
  • Die Mitarbeit im Change- und Release-Management gehört weiterhin zu Ihren Aufgaben
Qualifikationen:
  • Ausbildung zum*zur Fachinformatiker*in bzw. abgeschlossene Ausbildung mit gleichwertigen Kenntnissen und mindestens 3-jähriger Berufstätigkeit
  • Kenntnisse in der Administration von Betriebsplattformen und Serversystemen (Linux, Windows)
  • Kenntnisse im Verwaltungsrecht
  • Kenntnisse im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit
  • Kenntnisse in IT-Netzwerktechniken
  • Gute MS-Office-Kenntnisse (Word, Excel, PowerPoint und Outlook)
  • Kenntnisse im Bereich der Software-Qualitätssicherung und Erfahrung mit QS-Managementwerkzeugen (z. B. Aqua)
Wir bieten:
  • Als familienfreundliches Unternehmen steht der Mensch im Mittelpunkt unseres Handelns. ekom21 unterstützt aktiv die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, indem flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten realisiert werden. Einen hohen Stellenwert nimmt auch unser umfangreiches betriebliches Gesundheits- sowie Weiterbildungsmanagement ein.
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  • Kostenfreies Jobticket
  • Fahrrad-Leasing über die ekom21
  • Mobiles Arbeiten mit flexiblen Arbeitszeiten
  • Jährlich verbindliche Mitarbeiter-Gespräche
  • Strukturierte Einarbeitung
  • Eine offene Unternehmenskultur
  • Eine vertrauensvolle, familiäre Arbeitsatmosphäre
  • Individuelle Entwicklungsmöglichkeiten
  • Umfangreiche Sozialleistungen
  • Betriebliche Altersvorsorge über die ZVK
Unser Kontakt:
Bei Fragen zum organisatorischen Ablauf wenden Sie sich bitte an: Frau Nicole Brendicke Ekom21 - KGRZ Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Robert-Bosch-Straße 13 64293 Darmstadt Nicole.brendicke@ekom21.de +49 6151 704 1864
Weitere Informationen:
Die ekom21 - KGRZ Hessen gewährleistet die berufliche Gleichstellung von allen Geschlechtern. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. ekom21 - KGRZ Hessen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen, die nicht über das Bewerberportal B-ITE bei uns eingehen, sondern per Post oder E-Mail an uns gerichtet sind, von uns auf elektronischem Wege gespeichert und bearbeitet werden. Sofern Sie hiermit nicht einverstanden sind, ist es erforderlich, mittels einer persönlich unterschriebenen Erklärung dieser Speicherung zu widersprechen. Uns per E-Mail zugehende diesbezügliche Erklärungen erfüllen nicht das Kriterium einer rechtsverbindlich abgegebenen Willenserklärung. Die gespeicherten Daten werden 90 Tage nach erfolgter Absage gelöscht.

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